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 Reha-Klinik
Heidelberg-Königstuhl

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Informationen zu den Kostenträgern

Stationäre und teilstationäre ( ambulante ) Behandlung:

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen ( Heilverfahren ) werden auf Antrag des behandelnden 
Arztes nach entsprechender Bewilligung durch die Kostenträger ( Deutsche Rentenversicherung,
 Krankenkassen oder Beihilfe ) durchgeführt.

Während einer akuten Krankenhausbehandlung kann bereits von der  Akutklinik ( Arzt, Sozialarbeiter ) 
ein verkürztes Antrags- und Bewilligungsverfahren für eine Anschlußheilbehandlung ( AHB,  AR ) beim Rentenversicherungsträger oder bei der Krankenkasse in die Wege geleitet werden. 

Für Patienten, die in der Umgebung wohnen, werden für alle Versicherungsträger auch teilstationäre 
Heilverfahren durchgeführt.

( Ehe- )Partner können mit aufgenommen werden.

Es besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V

Institutskennzeichen ( IK ): 269724037

Stationäre Behandlung als Selbstzahler

Bezüglich eines stationären Aufenthaltes in unserer Klinik geben wir Ihnen nachfolgend noch einige wichtige 
Informationen: 

Selbstverständlich werden auch Selbstzahler ( Privatpatienten ) ambulant, teilstationär oder stationär betreut. 
Die Klinik wird von allen Beihilfestellen und privaten Krankenkassen anerkannt. 

Unsere Klinik ist kein Akutkrankenhaus sondern eine sogenannte gemischte Krankenanstalt, in der neben 
stationären Heilverfahren für Sozialversicherte auch Krankenhausbehandlungen für selbstzahlende Patienten, 
Beihilfeberechtigte oder Privatversicherte durchgeführt werden.
Vor  Aufnahme in die Klinik muss nach 
derzeitiger Rechtslage die Zustimmung des jeweiligen Kostenträgers eingeholt werden:

Die zuständige Krankenversicherung bzw. die Beihilfestelle sind nur dann kostenerstattungspflichtig, wenn sie 
bereits vor stationärer Aufnahme in unsere Klinik eine Zusage zur Kostenübernahme gegeben haben. Es ist 
daher erforderlich, dass Sie über Ihren Hausarzt oder Ihren Klinikarzt bzw. Klinik-Sozialarbeiter die 
entsprechende Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle beantragen.

Bei Beihilfeberechtigten muss bei Anträgen auf eine "Kur" vorher das Gesundheitsamt eingeschaltet werden. 
Bei Verlegung aus dem Krankenhaus zur Anschlussheilbehandlung ( AHB ) bzw. Weiterbehandlung muss
das Gesundheitsamt nicht eingeschaltet werden.

Einen Aufnahmetermin können wir telefonisch kurzfristig vereinbaren.

Informationen zur Aufnahme,
Zimmerreservierung, Anmeldung,
Unterbringung von Begleitpersonen:



Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen 
Ersatzkassen:
Frau Gerda Lentz,
Frau Simone Toma
Tel.: 06221 907707
Fax: 06221 907718


Private Kostenträger,
Beihilfe, Selbstzahler:
Frau Elke Backfisch,
Frau Elke Fink
Tel. 06221 907501
Tel. 06221 907506
Fax 06221 907509


Abrechnungsfragen
( für alle Kostenträger ):
Frau Luise Hillenbrand
Tel. 06221 907705
Fax 06221 907703

 

 

 

 

 

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